Die WESTMARK-Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung und erstreckt sich auf alle Länder, in denen die Westmark-Produkte erworben wurden. Die gesetzlich verankerten Sachmängelrechte für den Kauf eines Produktes bleiben hiervon unberührt.
Hiermit übernehmen wir, die WESTMARK GmbH, für den auf der Verpackung angegebenen Zeitraum – in der Regel 5 Jahre nach Kauf des Produktes – eine Funktionsgarantie unter der Voraussetzung, dass der Artikel im haushaltsüblichen Rahmen sachgerecht verwendet und ein etwaiger Schaden nicht vom Kunden verursacht wurde. Sollte das Produkt innerhalb der Garantiezeit einen entsprechenden Schaden aufweisen, so leisten wir entweder gleichwertigen Ersatz oder verpflichten uns, das Produkt durch werkneue Ersatzteile wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Verschleißteile wie z.B. Abstreifplättchen für Entkerner sind von der Garantie ausgenommen.
Als Nachweis für die Garantiefrist gilt der Kaufbeleg.